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Sportstadt Luzern

Gut zu wissen

Hier stellen wir weitere nützliche Informationen für unsere Vereine online.

Dokumente auf einen Blick

Hier können Dokumente von der Dienstabteilung Kultru und Sport heruntergeladen werden.

Kontolösungen für Vereine

Wir haben bei diversen Banken bezüglich der Konditionen für Vereine angefragt. Hier findet ihr die bisherigen Antworten.

Umfrage Mobilitätsverhalten von Sportvereinsmitgliedern 2023

Sportstadt Luzern hat nach der Einführung des neuen Parkreglements in der Stadt Luzern eine Umfrage bei den Sportvereinen lanciert. Ziel war es das Mobilitätsverhalten der Sportvereinsmitglieder zu erfassen. Die Ergebnisse kannst du hier downloaden.

Praktische Tipps zur Sporternährung

Am Networking vom 24. Mai 2024 präseniterte uns Wilma Schmid spannende Einblicke in die Sporternährung. Die Zusammenfassung inkl. einiger Tipps findet ihr im Handout, das sie uns zur Verfügung gestellt hat.

Digitalisierung im Sportverein

Am Networking vom 24. Oktober 2024 präseniterte uns Bert Hofmänner spannende Einblicke in das Thema Digitalisierung in Sportvereinen. Die Präsentation inkl. Handlungsempfehlungen indet ihr im Handout, das uns zur Verfügung gestellt wurde.

Um die Digitalisierung im eigenen Verein voranzutreiben, haben wir für alle Mitglieder von Sportstadt Luzern einen 100 Franken Gutschein bei der Anmeldung für Helfereinsatz.ch oder EVAGIC ausgehandelt (Code: sportstadt100).

Datenschutz

Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gelten auch für Vereine.

Adressen und sonstige personenbezogene Angaben dürfen nur gesammelt werden, sofern sie für die Ausübung des Vereinszwecks notwendig sind. Sie dürfen nur mit Zustimmung des Mitglieds an Dritte weitergegeben werden. Das Mitglied selbst hat in Bezug auf seine persönlichen Daten gegenüber dem Verein ein Auskunftsrecht. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes gelten auch für Vereine. Alle Mitgliederdaten (Adressen und sonstige personenbezogene Notizen) dürfen nur gesammelt werden, sofern sie für die Ausübung des Vereinszwecks notwendig sind. Ebenso dürfen sie nur mit Zustimmung des Mitglieds an Dritte weitergegeben werden. Das Mitglied selbst hat in Bezug auf seine persönlichen Daten gegenüber dem Verein ein Auskunftsrecht. (Quelle: www.vitaminb.ch)